Lauftreff auf dem Kuhberg findet unter Einhaltung der Regularien wieder statt
Informationen an die Sport treibenden Vereine zur Nutzung der Bad Kreuznacher Sportstadien:Aufgrund der sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (6. CoBeLVO) vom 08. Mai 2020 ist der Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsportab dem 13. Mai 2020zulässig, soweit die Ausübung im Freienunter Einhaltung der nachfolgend genannten Vorschriften erfolgt:Kontaktverbotund Mindestabstandvon 1,5 Meternwährend der gesamten Trainingszeit zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern; ein Training von Spiel-und Wettkampfsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt.Trainingseinheiten nur ohne ZuschauerKontakte außerhalb der Trainingszeit sind auf ein Minimum zu beschränken, d.h. Zusammenkünfte vor und nach dem Training sind untersagt.Besonders strenge Hygieneanforderungeninsbesondere im Hinblick auf Desinfektion von benutzten Sport-und Trainingsgeräten, sind zu beachten und einzuhalten. (§1 Abs. 6, Abs. 7 Nr. 1-3, § 3 Abs. 1 Nr. 2 6. CoBeLVO)Hygienemaßnahmen: Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen, lediglich die WCs sind geöffnet.Hände sind vor dem Training bzw. vor und nach der WC Nutzungzu desinfizieren. Gemeinsam genutzte Trainingsgeräte sind nach dem Training zu desinfizieren.Wir weisen darauf hin, dass das Nichteinhalten der Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Weiterhin weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass wir die Einhaltung der genannten Vorschriften überprüfen und bei Nichteinhaltung ggf. Vereine vom Trainingsbetrieb ausschließen bzw. die Sportstätte erneut schließen werden.